Rechtsanwalt

Mag. Andreas Schweitzer und Team

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Es freut uns, Sie auf unserer Webseite besitzschutz.com begrüßen zu dürfen – Ihrem zuverlässigen Partner für die Bewältigung von Besitzstörungen.

Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihr Recht durchzusetzen, ohne dabei Feindschaften zu schüren.

Wir verzichten auf Prämien für Mandatskäufe und setzen auf Transparenz in allen Belangen.

Unsere einfach und klar definierte Kosten- und Aufwandsentschädigung gibt Ihnen einen Überblick über sämtlichen anfallenden Ausgaben.

Bei uns steht das gesicherte gemeinschaftliche Zusammenleben im Fokus, und wir streben nicht danach, aus Gesetzesübertretungen Profit zu schlagen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir setzen alles daran, Ihnen effektiv bei Besitzstörungen beizustehen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Ihr Recht ist uns wichtig, und wir stehen an Ihrer Seite, um es zu schützen.

Voraussetzungen für eine Besitzstörung

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Eine Besitzstörung tritt ein, wenn der Besitz einer Sache eigenmächtig beeinträchtigt, verletzt oder gänzlich entzogen wird, wie beispielsweise durch die Behinderung der Zufahrt zu einem Parkplatz. Als Besitzer gilt die Person, die die tatsächliche Kontrolle über die Sache hat (äußerer Gewahrsam) und den Willen besitzt, die Sache für sich zu behalten, wie zum Beispiel Mieter, Pächter oder Leasingnehmer.

Für das Vorliegen einer Besitzstörung ist entscheidend, dass der Störer in der Lage war, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Obwohl Parkverbotsschilder dazu beitragen können, dieses Bewusstsein zu schärfen, sind sie keine zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung einer Besitzstörung. Sie dienen jedoch als Unterstützung bei der Beweisführung des Störungsbewusstseins des Verursachers. Bereits eine deutlich erkennbare Abschrägung in der Gehsteigkante kann ausreichend sein.

Die Dauer und die Tageszeit der Störung sind für eine Besitzstörungsklage nicht relevant. Selbst ein sehr kurzzeitiges Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz wird als ausreichend für eine Besitzstörung betrachtet.

Beispiel Kostenaufstellung für die Besitzstörung

Sachverhaltserhebung

€ 42,60

Feststellung der Zustelladresse

€ 26,20

Anschreiben Unterlassungserklärung

€ 45,00

Rückschreiben Mandant

€ 21,00

Netto

€ 134,80

+20 MwST

€ 26,96

Gesamt

€ 161,67

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